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Geschrieben von redakteur –>Aufgrund eines Landesgesetzes hat der Gemeinderat 2014 die Mietobergrenzen für öffentlich geförderte Wohnungen neu bestimmt, ein Stück weit unter der Empfehlung der Landesregierung. Die Antwort der Stadt auf unsere Anfrage dazu hat allerdings ergeben, dass bei Neuvermietungen die Mieten der bisher besonders günstigen geförderten Mietwohnungen bis an die neue Obergrenze steigen.
Das trifft viele mit geringem Einkommen empfindlich. Zudem fallen weiter Mietwohnungen ersatzlos aus der Preisbindung. Laut Amt für Stadtentwicklung müssten jährlich 1.300 Wohneinheiten neu entstehen, was seit Jahren nicht erreicht wird. Ganzen Beitrag lesen »