Um kurz nach 10 Uhr wurden dann die ersten Details zur Urteilsverkündung bekannt und das im Gerichtssaal verkündete Urteil erreichte auch die Menge vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Entscheidung der Richterinnen und Richter, dass eine Kürzung um 60 Prozent oder gar ein vollständiger Wegfall des Arbeitslosengelds II und damit große Teile der Hartz-IV-Sanktionspraxis nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind, kommentierte Stadträtin Karin Binder als „ersten Erfolg auf dem Wege der Abschaffung von Hartz-IV. Das was wir als LINKE schon seit Jahren predigen, wurde nun vom Bundesverfassungsgericht bestätigt. Das Hartz-IV-Regime ist in seiner Grundsubstanz unzulässig“.
Auch Elwis Capece, Gewerkschaftssekretär bei der NGG in Karlsruhe und Mannheim und Mitglied des geschäftsführenden Landesvorstands der LINKEN in Baden-Württemberg sieht das Urteil als ersten Schritt hin zu einer Überwindung von Hartz-IV: „Als linker Gewerkschafter begrüße ich, dass ein großer Teil der Sanktionen nun beendet wurde oder zumindest deutlich abgeschwächt worden ist. Auch die Frauen und Männer, die im Job sind, gleichzeitig aber auch sogenannte Aufstocker*innen, werden davon profitieren. Das Ziel bleibt jedoch Hartz-IV völlig abzuschaffen. Dies sehen auch die Gewerkschaften im DGB insgesamt so, auch wenn sie es nicht zur Überschrift in ihren Stellungnahmen machen. Sie setzen stärker darauf, die Hartz-Gesetze immer mehr aufzuweichen, man könnte auch sagen, sie zu Tode zu reformieren.“
Mit dem heutigen Urteil wurde ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung gemacht. Jetzt gilt es dafür zu sorgen, dass der Bundestag die Sanktionen abschafft.